Sponsoringvertrag für den 18. Diversity BallSamstag, 5. September 2026 im Wiener RathausFirma: xxxxxxxXxxxxXxxxxxxim Folgenden „Partner*in“ genanntund:Diversity Ball“ – Verein zur Förderung von Diversität,Barrierefreiheit und gesellschaftlicher AkzeptanzSchottenring 33, 1010 WienZVR-Zahl 1303288105Im Folgenden „Veranstalter“ genannt.----------------------------------------------------------------------------------Vertragsgegenstand:Punkt 1: SponsoringbetragDer/Die Partner*in verpflichtet sich, den Veranstalter mit einem einmaligen Betrag vonxxxxx Euro exkl. 20 % Ust (in Worten: xxxxxxxx) zu unterstützen. Das ergibt einen Bruttobetrag in Höhe von xxxxxxx (inkl. 20% USt.). Dieser Betrag wird ausschließlich zu Zwecken, die mit der Realisation des 18. Diversity Balls in Zusammenhang stehen, verwendet.Punkt 2: Leistungen des Veranstalters / KooperationsleistungenDer Veranstalter verpflichtet sich im Gegenzug zu folgenden Leistungen:PARTNER*INxxxxxxx exkl. 20 % Ust Punkt 1: Leistungen Präsenz on Location Kartenkontingent: xxxxxxxxxPrint: Drucksorten: xxxxxxxSocial Media: xxxxxxxxxSonstiges:xxxxxxxxxxxxxxPunkt 3: Sonstige Vereinbarungen Bei höherer Gewalt, behördlicher Untersagung oder sonstigen Umständen, die die Durchführung des Events unmöglich machen, haben beide Vertragspartner das Recht, vom diesem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Ein Schadenersatzanspruch besteht in diesem Fall nicht. Abschließende BestimmungenÄnderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und die Aufhebung des Vertrages können nur schriftlich erfolgen. Alle Aktivitäten, die aus diesem Vertrag entstehen, sind getrennt von allen anderen Abmachungen zu verstehen, die aus etwaigen geschäftlichen Beziehungen des Veranstalters und der*des Partner*in entstanden sind. Beide Vertragspartner*innen haben das Recht, den Vertrag außerordentlich, zum jeweiligen Monatsletzten, unter angegebener Adresse zu kündigen, wenna) der Veranstalter die vereinbarten Leistungen nach Punkt 2 und 3 nicht erbringtb) die*der Partner*in die vereinbarten Leistungen nach Punkt 1, 2 und 3 nicht erbringt.Adressänderungen sind von Vertragspartner*innen binnen 3 Tagen schriftlich bekannt zu geben. Der Vertrag tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.ZahlungskonditionenZahlungsziel: 30 Tage nach Vertragsabschluss. Wien, am _________________________ _________________________Für die Veranstalter*inPartner*in Obfrau Mag.a Monika Haider