frankenbot/agents/musik_rechte_advisor/work/musikrechte_analyse.md
pdyde 73c36785e2 feat: Telegram Bot Integration mit QR-Code
Features:
- Telegram Bot mit python-telegram-bot Library
- Bidirektionale Kommunikation (Anfragen → Tasks → Antworten)
- QR-Code auf Settings-Seite für einfache Bot-Verbindung
- User-ID Whitelist für Sicherheit
- Automatische Task-Erstellung aus Telegram-Nachrichten
- Agent-Antworten werden zurück zu Telegram gesendet

Implementation:
- Neue Telegram-Handler in app.py (start, message)
- QR-Code Generator mit qrcode Library
- Settings-Seite erweitert mit Telegram-Konfiguration
- .env.example mit Telegram-Setup-Anleitung
- Background Thread für Telegram Polling
- Integration mit bestehendem Task-System

Configuration:
- TELEGRAM_BOT_TOKEN: Bot Token von @BotFather
- TELEGRAM_BOT_USERNAME: Bot Username für QR-Code
- TELEGRAM_ALLOWED_USERS: Komma-getrennte User-IDs

Usage:
1. Bot via @BotFather erstellen
2. Token + User-IDs in .env eintragen
3. App starten
4. QR-Code auf /settings scannen
5. /start im Bot senden
2026-02-21 13:17:04 +01:00

35 KiB
Raw Permalink Blame History

Musikrechte-Analyse: Diversity-Ball Wien 2026

Vollständige Lizenzierungsstrategie

Erstellt: 21. Februar 2026
Event: Diversity-Ball Wien 2026
Datum: Samstag, 5. September 2026
Ort: Wiener Rathaus, Festsaal
Kapazität: 3.500 Personen
Veranstalter: [Veranstalter eintragen]
Status: Entwurf rechtliche Überprüfung empfohlen

WICHTIGER HINWEIS: Diese Analyse basiert auf den öffentlich zugänglichen AKM- und LSG-Tarifen (Stand: 2025/2026). Gebühren können sich ändern. Eine verbindliche Auskunft erteilt ausschließlich die AKM (Tel.: +43 1 50070-0) bzw. die LSG. Alle Beträge sind Netto-Schätzungen, Änderungen vorbehalten.


Inhaltsverzeichnis

  1. AKM-Gebühren Berechnung
  2. LSG-Gebühren
  3. Austro-Mechana
  4. Programm-Meldepflicht
  5. Musik-Konzept Empfehlung (lizenzoptimiert)
  6. Gesamtkosten Musikrechte
  7. Anmeldeprozess Schritt für Schritt
  8. Vertragliche Aspekte
  9. Sonderfälle: Livestream, Social Media, YouTube
  10. Checkliste & Zeitplan
  11. Muster-Anmeldeformular AKM

1. AKM-Gebühren Berechnung

1.1 Rechtliche Grundlage

Die AKM (Autoren, Komponisten und Musikverleger) ist die österreichische Verwertungsgesellschaft für musikalische Urheberrechte (Melodie + Text). Rechtsgrundlage: Urheberrechtsgesetz (UrhG) § 15 ff. sowie das Verwertungsgesellschaftengesetz (VerwGesG).

Jeder Veranstalter, der urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich aufführt (auch Live-Orchester!), ist meldepflichtig und gebührenpflichtig gegenüber der AKM.


1.2 Anwendbarer Tarif: AKM Tarif V (Veranstaltungen/Bälle)

Für Ballveranstaltungen gilt der AKM Autonomer Tarif V Tanzveranstaltungen / Bälle.

Tarif-Parameter:

  • Eintrittsgeld (Ticketpreis) ist der primäre Berechnungsfaktor
  • Anzahl der Besucher (3.500 Personen)
  • Dauer der Veranstaltung

Berechnungsformel AKM Tarif V (vereinfacht):

AKM-Gebühr = Bruttoeinnahmen × Tarifsatz

Wobei:

  • Bruttoeinnahmen = Ticketpreis × Anzahl verkaufter Karten
  • Tarifsatz = abhängig von Veranstaltungsart (Tanzveranstaltung/Ball: ca. 58% der Bruttoeinnahmen)

1.3 Beispielrechnung für Diversity-Ball Wien 2026

Annahmen (Schätzung):

Parameter Wert
Anzahl Gäste 3.500
Durchschnittlicher Ticketpreis 80 € (Schätzung)
Bruttoeinnahmen gesamt 280.000 €
AKM-Tarifsatz Tanzveranstaltung ca. 6,5%

Berechnung:

Bruttoeinnahmen:    3.500 × 80 € = 280.000 €
AKM-Gebühr (6,5%): 280.000 € × 0,065 = 18.200 €

Hinweis zu Skalierungsszenarien:

Ticketpreis Bruttoeinnahmen AKM-Gebühr (6,5%)
50 € 175.000 € ~11.375 €
80 € 280.000 € ~18.200 €
120 € 420.000 € ~27.300 €
150 € 525.000 € ~34.125 €

Mindestgebühr: Die AKM legt eine Mindestgebühr fest (unabhängig vom Ticketpreis), die für Großveranstaltungen dieses Formats i.d.R. mehrere Tausend Euro beträgt.


1.4 Mögliche Ermäßigungen

a) IG Kultur Österreich 40% Ermäßigung

  • Mitglieder von IG Kultur Österreich erhalten auf bestimmte AKM-Tarife eine Ermäßigung von bis zu 40%
  • Voraussetzung: Mitgliedschaft muss vor der Veranstaltung bestehen
  • Antrag auf Ermäßigung muss zusammen mit der Anmeldung gestellt werden
  • Kontakt IG Kultur: www.igkultur.at

Beispielrechnung mit 40% Ermäßigung:

AKM-Gebühr Brutto:         18.200 €
Abzüglich 40% Ermäßigung:  -7.280 €
AKM-Gebühr nach Ermäßigung: 10.920 €

b) Gemeinnützigkeit / Non-Profit-Veranstaltungen

  • Bei nachgewiesener Gemeinnützigkeit (Vereinsstatuten, Zweckbindung der Einnahmen) können gesonderte Konditionen verhandelt werden
  • Voraussetzung: Schriftlicher Nachweis der Gemeinnützigkeit (Vereinsregisterauszug, ZVR-Zahl)
  • Keine pauschale Ermäßigung, aber individuelle Vereinbarung möglich

c) Veranstaltungen ohne Eintritt

  • Falls kein Eintritt erhoben wird: AKM berechnet auf Basis anderer Grundlagen (Raumgröße, Sitzplätze, Sponsoreneinnahmen)
  • Kontakt AKM für individuelle Tarif-Auskunft

d) Gemischtes Programm (klassische Werke gemeinfrei)

  • Werke von Komponisten, die mehr als 70 Jahre vor dem Aufführungsjahr verstorben sind, sind gemeinfrei (z.B. Mozart, Beethoven, Schubert, Brahms)
  • NUR die Melodie/Komposition ist gemeinfrei moderne Arrangements können wieder geschützt sein!
  • Programm-Anteil gemeinfreier Werke kann AKM-Gebühr reduzieren (Anteilsberechnung)

Wichtig: Selbst wenn alle gespielten Werke gemeinfrei wären, empfiehlt die AKM eine Anmeldung zur Sicherheit. In der Praxis wird ein gemischtes Programm (gemeinfrei + geschützt) anteilig berechnet.


1.5 Wann und wie bei AKM anmelden?


2. LSG-Gebühren

2.1 Was ist die LSG?

Die LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH) vertritt die Rechte der ausübenden Künstler (Interpreten) und Tonträgerhersteller (Labels) in Österreich. Sie ist zuständig, wenn Tonträger (CDs, digitale Dateien, Streams) als Begleitmusik oder in DJ-Sets eingesetzt werden.

Wichtiger Unterschied AKM vs. LSG:

Verwertungsgesellschaft Schützt Relevant bei
AKM Komponist, Texter (Urheberrecht) IMMER bei öffentlicher Aufführung
LSG Interpreten, Labels (Leistungsschutzrecht) NUR bei Einsatz von Tonträgern (DJ, Playback, Hintergrundmusik)

2.2 Wann ist die LSG relevant beim Diversity-Ball?

Musik-Einsatz AKM-pflichtig LSG-pflichtig
Live-Orchester (nur Instrumente) JA NEIN
Live-Sänger ohne Playback JA NEIN
DJ-Set (Tonträger/digitale Files) JA JA
Playback-Untermalung (z.B. Backingtracks) JA JA
Hintergrundmusik (Spotify/CD) JA JA
Live-Band spielt Coverversionen JA NEIN

Beim Diversity-Ball Wien 2026 ist die LSG relevant für:

  • Den DJ-Part (digitale Musik-Files = Tonträger)
  • Eventuell Backingtracks für Sänger

2.3 LSG-Tarif für Tanzveranstaltungen

Die LSG hat eigene Tarife, die ähnlich wie die AKM-Tarife auf Basis der Veranstaltungseinnahmen berechnet werden.

LSG-Tarif Tanzveranstaltungen (Richtwert):

LSG-Gebühr ≈ ca. 2,54% der Bruttoeinnahmen
(für die Dauer in der Tonträger eingesetzt werden)

Schätzung für Diversity-Ball (DJ-Part, z.B. 4 Stunden von 8 Stunden Gesamtdauer):

Bruttoeinnahmen:           280.000 €
Anteil Tonträgereinsatz:   50% der Veranstaltungszeit
Berechnungsgrundlage:      140.000 €
LSG-Tarif:                 ca. 3%
LSG-Gebühr (geschätzt):    ca. 4.200 €

Genauer Tarif: Die LSG berechnet individuell. Für eine verbindliche Auskunft: Tel. +43 1 71765-0 | office@lsg.at | www.lsg.at


2.4 Anmeldung bei der LSG

  1. Online-Veranstaltungsanmeldung: Über das LSG-Online-Portal oder per Formular
  2. Angaben erforderlich:
    • Veranstaltungsdetails (Datum, Ort, Dauer)
    • Art der Tonträgernutzung (DJ, Playback, Hintergrundmusik)
    • Erwartete Einnahmen / Eintrittspreis
    • Anzahl der Besucher
  3. Frist: Mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung
  4. Zahlung: Nach der Veranstaltung auf Basis tatsächlicher Einnahmen (Abrechnung)

LSG Kontakt:

LSG  Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH
Baumannstraße 810, 1030 Wien
Tel.: +43 1 71765-0
E-Mail: office@lsg.at
Web: www.lsg.at

3. Austro-Mechana

3.1 Was ist Austro-Mechana?

Die Austro-Mechana ist zuständig für mechanische Vervielfältigungsrechte also das Recht, Musik auf Tonträgern zu vervielfältigen (CD-Produktion, Downloads, Streaming).

3.2 Relevanz für den Diversity-Ball 2026

Verwendung Austro-Mechana relevant?
Live-Aufführung am Ball NEIN
DJ-Set (Abspielen bestehender Tracks) NEIN (nur Aufführungsrecht, kein Vervielfältigungsrecht)
CD-Produktion vom Ball-Mitschnitt JA
Download-Angebot des Mitschnitts JA
Streaming des Mitschnitts (Plattform) JA
Behind-the-Scenes-Video mit Musik auf YouTube Teilweise (Streaming-Lizenzen)

Für die Live-Veranstaltung selbst: Austro-Mechana ist NICHT relevant.

Austro-Mechana wird relevant, wenn:

  • Ein Mitschnitt des Balls produziert und vertrieben wird
  • Musik aus dem Ball zum Download angeboten wird
  • Der Ball als Streaming-Produktion vermarktet wird

Kontakt Austro-Mechana:

Austro-Mechana GmbH
Baumannstraße 810, 1030 Wien
Tel.: +43 1 71765-0
E-Mail: office@autromechana.at
Web: www.austro-mechana.at

4. Programm-Meldepflicht

4.1 Gesetzliche Verpflichtung

Gemäß österreichischem Urheberrecht und den AKM-Statuten ist der Veranstalter verpflichtet, ein vollständiges Programm aller aufgeführten Musikwerke zu melden.

4.2 Was muss gemeldet werden?

Für jedes gespielte Stück:

Angabe Pflicht Beispiel
Titel des Werkes JA "An der schönen blauen Donau"
Komponist JA Johann Strauss II
Texter / Arrangeur JA (falls relevant) Max Mustermann
Verlag Empfohlen Universal Edition
Dauer Empfohlen 4:30 min
Interpret (bei Tonträger) JA (für LSG) Vienna Philharmonic
ISRC-Code (bei Tonträger) Empfohlen AT-Z03-11-00001
Gemeinfrei? Empfohlen Ja (Brahms: 1897 +70=1967)

4.3 Fristen

Aktion Frist
Voranmeldung bei AKM Mindestens 4 Wochen vor Event
Setlisten-Einreichung Spätestens 2 Wochen nach Event
Zahlung der AKM-Gebühr Laut AKM-Rechnung (i.d.R. 30 Tage)
LSG-Anmeldung Mindestens 2 Wochen vor Event
LSG-Abrechnung Innerhalb von 4 Wochen nach Event

4.4 Praktische Umsetzung

Empfehlung: Führen Sie während des Events eine laufende Setliste:

  • Orchester-Dirigent/Kapellmeister: Vorgefertigte Programmliste
  • DJ: Live-Setliste-Export aus DJ-Software (Serato, Traktor, rekordbox exportieren automatisch Setlisten)
  • Sänger: Vorher abgestimmtes Programm schriftlich fixieren

Verantwortlichkeit: Benennen Sie intern eine Person als Musikrechte-Koordinator, die alle Listen sammelt und bei AKM/LSG einreicht.


5. Musik-Konzept Empfehlung

5.1 Strategische Überlegungen: Lizenzkosten optimieren

Ziel ist es, ein qualitativ hochwertiges Ball-Erlebnis zu schaffen und dabei die Lizenzkosten zu minimieren, ohne die künstlerische Qualität zu beeinträchtigen.


5.2 Anteil gemeinfreier Musik (CC0 / Public Domain)

Gemeinfrei in Österreich: Werke von Komponisten, die vor 1956 verstorben sind (70-Jahres-Schutzfrist, Stand 2026).

Geeignete gemeinfreie Klassiker für einen Ball:

Komponist Verstorben Werke
Johann Strauss II 1899 Donauwalzer, Radetzkymarsch, Die Fledermaus
Franz Schubert 1828 Militärmarsch, Deutsche Tänze
Ludwig van Beethoven 1827 Alle Werke
Wolfgang A. Mozart 1791 Alle Werke
Johannes Brahms 1897 Ungarische Tänze
Giuseppe Verdi 1901 Opernarien
Frédéric Chopin 1849 Walzer, Nocturnes
Carl Zeller 1898 Der Vogelhändler

ACHTUNG bei Arrangements: Auch wenn das Originalwerk gemeinfrei ist ein modernes Arrangement (z.B. Jazzversion des Donauwalzers) unterliegt dem Urheberrecht des Arrangeurs! Nutzen Sie historische Ausgaben oder lassen Sie arrangementrechtlich unproblematische Versionen spielen.

Empfehlung Programm-Mix:

Klassik-Teil (Orchester):     70% gemeinfreie Werke
                               30% geschützte Werke (modern, zeitgenössisch)

Modern-Teil (DJ):             20% Creative Commons Musik
                               80% lizenzpflichtige Tracks
                               → LSG + AKM unvermeidbar beim DJ-Part

5.3 Live-Musik vs. Tonträger: Kostenvergleich

Aspekt Live-Orchester DJ (Tonträger)
AKM-Gebühr JA JA
LSG-Gebühr NEIN JA
Produktionskosten Hoch (Musiker-Honorare) Niedrig
Musikrechte-Kosten Nur AKM AKM + LSG
Flexibilität Gering (Programm fix) Hoch
Prestige/Qualität Sehr hoch Mittel

Fazit: Live-Musik ist musikrechtlich günstiger (keine LSG-Pflicht), aber teurer in der Produktion. Für den Diversity-Ball als Prestigeveranstaltung ist ein gemischtes Modell (Orchester + DJ) ideal und wirtschaftlich sinnvoll, da der DJ die modernen Stunden abdeckt, ohne Prestige-Einbußen beim Orchesterteil.


5.4 Empfohlene Programm-Zusammensetzung

Abend-Dramaturgie (8 Stunden, 19:0003:00 Uhr):

Zeitraum Format Musik Rechte-Status
19:0020:00 Empfang Streichquartett (Live) AKM (gemeinfreies Repertoire)
20:0021:30 Eröffnung + Polonaise Orchester (Live) AKM (Wiener Klassik, gemeinfrei)
21:3022:30 Konzert-Teil Orchester + Sänger AKM (gemischt)
22:3000:00 Ballnacht klassisch Orchester (Live) AKM (Walzer, Polka, gemeinfrei)
00:0003:00 DJ-Night / Modern DJ (Tonträger) AKM + LSG

Empfehlung: Diese Struktur maximiert die gemeinfreie Nutzung im repräsentativen Teil der Veranstaltung (erste 5 Stunden) und konzentriert die LSG-Pflicht auf den nächtlichen DJ-Part (3 Stunden).


6. Gesamtkosten Musikrechte

6.1 Kostenübersicht (Szenarien)

Szenario A: Ticketpreis 80 €, 3.500 Gäste (ohne Ermäßigung)

Position Berechnung Betrag
Bruttoeinnahmen 3.500 × 80 € 280.000 €
AKM-Gebühr 6,5% von 280.000 € ~18.200 €
LSG-Gebühr (DJ-Part, 3h) 3% von anteilig ~105.000 € ~3.150 €
Gesamt Musikrechte ~21.350 €
Anteil an Einnahmen ~7,6%

Szenario B: Mit IG Kultur 40% Ermäßigung auf AKM

Position Betrag
AKM-Gebühr nach 40% Ermäßigung ~10.920 €
LSG-Gebühr (unverändert) ~3.150 €
Gesamt Musikrechte ~14.070 €
Anteil an Einnahmen ~5,0%

Szenario C: Optimiertes Programm (70% gemeinfreie Werke)

Position Betrag
AKM-Gebühr (anteilig, da viel gemeinfrei) ~6.00010.000 €
LSG-Gebühr (DJ-Part) ~3.150 €
Gesamt Musikrechte ~9.15013.150 €

6.2 Budget-Empfehlung

Empfohlenes Musikrechte-Budget:

Planungsgröße: 15.00020.000 €
(entspricht ca. 57% der Bruttoeinnahmen bei 80 € Ticket)

Optimistisch (mit Ermäßigungen + viel gemeinfrei): 8.00012.000 €
Konservativ (ohne Ermäßigungen):                  18.00025.000 €

Reserve einplanen: +20% Puffer für nicht vorhersehbare Programm-Änderungen und nachträgliche Korrekturen.


7. Anmeldeprozess

7.1 AKM Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt 1: Registrierung als Veranstalter (einmalig)

  • Online: www.akm.at/veranstalter
  • Konto anlegen mit Firmen-/Vereinsdaten
  • Unterlagen: UID-Nummer oder ZVR-Zahl (Vereine), Bankdaten für Lastschrift

Schritt 2: Veranstaltung anmelden

  • Im AKM-Portal: "Neue Veranstaltung anmelden"
  • Folgende Angaben erforderlich:
    • Veranstaltungsname und -datum
    • Ort (Postleitzahl, Saalbezeichnung)
    • Art der Veranstaltung (Ball/Tanzveranstaltung)
    • Erwartete Besucherzahl
    • Ticketpreise (Vorverkauf / Abendkasse)
    • Art der Musik (Live-Orchester / DJ / gemischt)
    • Geplantes Programm (soweit bekannt)

Schritt 3: Ermäßigung beantragen

  • Bei IG Kultur-Mitgliedschaft: Mitgliedsnachweis hochladen
  • Bei Gemeinnützigkeit: Vereinsstatuten und ZVR-Auszug
  • Antrag muss VOR der Gebührenberechnung gestellt sein

Schritt 4: Vorläufige Gebührenberechnung erhalten

  • AKM sendet eine vorläufige Gebührenrechnung
  • Diese basiert auf prognostizierten Einnahmen

Schritt 5: Veranstaltung durchführen

  • Setlisten lückenlos dokumentieren

Schritt 6: Nachträgliche Abrechnung

  • Innerhalb von 2 Wochen nach dem Ball:
    • Tatsächliche Besucherzahl melden
    • Tatsächliche Einnahmen melden
    • Vollständige Setliste(n) einreichen

Schritt 7: Endrechnung und Zahlung

  • AKM erstellt Endrechnung
  • Zahlung i.d.R. innerhalb von 30 Tagen
  • Differenz zwischen Vorauszahlung und Endrechnung wird verrechnet

7.2 Kontaktdaten AKM Österreich

AKM  Autoren, Komponisten und Musikverleger
Baumannstraße 810, 1030 Wien, Österreich

Telefon:    +43 1 50070-0
Fax:        +43 1 50070-140
E-Mail:     veranstalter@akm.at
Web:        www.akm.at
Öffnungszeiten: MoDo 9:0016:00 Uhr, Fr 9:0013:00 Uhr

Online-Portal (Veranstalter): https://www.akm.at/musik-nutzen/live-musik/

7.3 Kontaktdaten LSG

LSG  Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH
Baumannstraße 810, 1030 Wien, Österreich

Telefon:    +43 1 71765-0
E-Mail:     office@lsg.at
Web:        www.lsg.at

7.4 Wichtige Fristen im Überblick

Datum (2026) Aktion Behörde
Bis 15. Juli 2026 AKM-Voranmeldung einreichen AKM
Bis 22. Juli 2026 LSG-Anmeldung einreichen LSG
Bis 22. Juli 2026 Ermäßigungsantrag stellen AKM
Bis 15. August 2026 Programmliste (Vorversion) einreichen AKM
5. September 2026 VERANSTALTUNG
Bis 19. September 2026 Tatsächliche Einnahmen und Besucherzahlen melden AKM + LSG
Bis 19. September 2026 Vollständige Setlisten einreichen AKM
Lt. Rechnung Zahlung AKM-Gebühr AKM
Lt. Rechnung Zahlung LSG-Gebühr LSG

8. Vertragliche Aspekte

8.1 Grundsatz: Veranstalter trägt die Verantwortung

Der Veranstalter ist gegenüber AKM und LSG primär verantwortlich. Auch wenn Künstler AKM-Mitglieder sind, entbindet dies den Veranstalter nicht von der Anmeldepflicht.


8.2 Vertragsklauseln mit Künstlern (Orchester, DJ, Sänger)

Empfohlene Klauseln im Künstler-/Engagementvertrag:

Klausel 1: Setlisten-Pflicht

Der Künstler ist verpflichtet, eine vollständige Liste aller aufgeführten 
Musikwerke (Setliste) mit folgenden Angaben zu übergeben:
- Werktitel
- Komponist(en)
- Texter/Arrangeur (falls zutreffend)
- Dauer
- Schutzstatus (geschützt / gemeinfrei)

Die Setliste ist dem Veranstalter spätestens 48 Stunden nach der 
Veranstaltung in schriftlicher oder elektronischer Form zu übergeben.

Klausel 2: AKM-Meldepflicht und Kostentragung

Die Anmeldung bei der AKM sowie die Zahlung der anfallenden AKM-Gebühren 
obliegt dem Veranstalter. Der Künstler ist verpflichtet, alle erforderlichen 
Informationen (Setliste, Programm, Werknachweise) fristgerecht bereitzustellen.

Klausel 3: GEMA-/AKM-Mitgliedschaft des DJ

Der DJ (Auftragnehmer) bestätigt, dass er für die von ihm eingesetzten 
Tonträger keine gesonderten Lizenzen erworben hat, die eine Meldung beim 
Veranstalter ersetzen würden. Die LSG-Anmeldung und -Abrechnung für den 
DJ-Part erfolgt durch den Veranstalter.

Klausel 4: Eigenkomposition / Eigenproduktionen

Falls der Künstler Eigenkompostionen oder unveröffentlichte Werke aufführt, 
ist er verpflichtet, den Veranstalter vorab darüber zu informieren. 
Die Verwertungsrechte an solchen Werken verbleiben beim Künstler.

Klausel 5: Haftungsfreistellung

Der Künstler stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter (Verwertungs-
gesellschaften, Rechteinhaber) frei, die entstehen, weil der Künstler 
entgegen seiner Zusicherung urheberrechtlich nicht geklärte Werke 
aufgeführt hat, ohne den Veranstalter zu informieren.

8.3 Besonderheit bei internationalen Künstlern (GEMA-Mitglieder)

Wenn Künstler GEMA-Mitglieder (Deutschland) sind: Die GEMA hat mit der AKM ein gegenseitiges Wahrnehmungsabkommen. Die AKM nimmt auch die Rechte von GEMA-Mitgliedern in Österreich wahr. Es gibt keinen Doppelzuständigkeit nur bei der AKM anmelden.

Gleiches gilt für andere europäische Verwertungsgesellschaften (SUISA/Schweiz, SABAM/Belgien, etc.).


9. Sonderfälle

9.1 Livestream des Events

Rechtliche Situation: Ein Livestream ist eine separate Nutzungsart (Sendung / öffentliche Zugänglichmachung). Die Ballbesucher-Lizenz deckt den Livestream nicht ab.

Erforderliche Zusatzlizenzen:

Lizenz Behörde Anmerkung
Aufführungs- + Senderecht AKM Separate Lizenz "Streaming/Sendung"
Leistungsschutzrecht Streaming LSG Streaming-Tarif LSG
Synchronisationsrecht (falls aufgezeichnet) Individuelle Rechteinhaber Kompliziert

Wichtig für Klassik-Livestream:

  • Gemeinfreie Werke: Livestream-Lizenz für die Aufführung entfällt (keine AKM-Pflicht für den Werkschutz)
  • Aber: Die Aufnahme/Sendung der Orchesterleistung unterliegt dem Leistungsschutzrecht der Musiker → LSG-Lizenz für Streaming erforderlich

Empfehlung:

  • Livestream-Genehmigung mindestens 8 Wochen vorher bei AKM und LSG beantragen
  • Gesonderten Streaming-Vertrag mit AKM abschließen
  • Zusatzkosten: ca. 3.0008.000 € abhängig vom Streaming-Umfang und Reichweite

9.2 Social Media Videos (Behind the Scenes mit Musik)

Hintergrundmusik in Social-Media-Posts:

  • Instagram Reels, TikTok, Facebook-Videos MIT geschützter Musik im Hintergrund = lizenzpflichtig
  • Bei kurzen Posts (<60 Sek.) auf Plattformen mit Music-Licensing-Deals (Instagram, TikTok): Plattform hat Pauschallizenz → in der Regel kein Problem
  • Bei YouTube: Komplexer (siehe 9.3)

Empfehlung für Behind-the-Scenes-Content:

  • Musik im Hintergrund möglichst leise halten oder ausblenden
  • Bevorzugt gemeinfreie Musik oder CC-lizenzierte Musik als Soundtrack verwenden
  • Instagram/TikTok: Musik aus der Plattform-Bibliothek nutzen (diese haben Lizenzen)

9.3 YouTube- und TikTok-Upload von Event-Videos

YouTube:

  • YouTube nutzt das Content ID-System: Erkannte geschützte Musik führt zu:
    • Monetarisierung durch den Rechteinhaber (Video bleibt online, Einnahmen gehen an Label/Komponist)
    • Sperrung des Videos (in bestimmten Ländern)
    • Stummschaltung des Audio-Tracks
  • Gemeinfreie Werke: In der Regel kein Problem (außer bei modernen Einspielungen, die selbst geschützt sind)
  • Empfehlung: Vorab prüfen, ob Tracks Probleme erzeugen → YouTube Audio Library für lizenzfreie Musik

TikTok:

  • TikTok hat Pauschallizenzen mit den meisten großen Labels
  • Bei offiziellen Event-Accounts: Nutzungsbedingungen prüfen
  • Lange Videos mit kompletten Song-Versionen → potenzielles Problem

Empfehlung für Event-Videos auf Social Media:

  1. Bei geplanten YouTube-Uploads: Setliste auf YouTube-Konflikte vorab testen
  2. DJ-Tracks durch gemeinfreie oder CC-lizenzierte Stücke ersetzen, wo möglich
  3. Bei vollständigen Konzert-Aufzeichnungen: Separate Streaming-Lizenz bei AKM/LSG beantragen
  4. Für Highlight-Reels (13 Min.): Eigenen Soundtrack verwenden (gemeinfreie Musik)

10. Checkliste & Zeitplan

10.1 Vollständiger Zeitplan (rückwärts geplant vom 5. September 2026)

SOFORT / BIS APRIL 2026

  • Musikrechte-Koordinator intern benennen
  • AKM-Veranstalter-Account anlegen (falls nicht vorhanden)
  • IG Kultur Mitgliedschaft prüfen / beantragen
  • Gemeinnützigkeitsnachweis vorbereiten
  • Musik-Konzept festlegen (Orchester + DJ: welche Genres?)
  • Orchester / DJ / Sänger auswählen und Verträge mit Musikrechte-Klauseln vorbereiten

BIS MAI 2026

  • Künstlerverträge mit Setlisten-Klausel abschließen
  • Grobes Programm festlegen (Werkliste erstellen)
  • Gemeinfreie vs. geschützte Werke identifizieren

BIS JUNI 2026

  • Livestream-Entscheidung treffen und ggf. AKM/LSG kontaktieren
  • Social-Media-Strategie für Event-Videos festlegen
  • Vorläufige Setliste an AKM übermitteln (erste Fassung)

BIS 15. JULI 2026 (7 Wochen vor Event)

  • AKM-Voranmeldung einreichen (Formular, alle Pflichtangaben)
  • Ermäßigungsantrag (IG Kultur / Gemeinnützigkeit) stellen
  • Vorläufige Gebührenrechnung AKM erhalten und budgetieren

BIS 22. JULI 2026 (6 Wochen vor Event)

  • LSG-Anmeldung für DJ-Part einreichen
  • LSG-Gebühren budgetieren

BIS 22. AUGUST 2026 (2 Wochen vor Event)

  • Finales Programm an AKM übermitteln
  • DJ-Setlisten-Format vorbereiten (rekordbox/Serato Export)
  • Orchester: finale Programmliste fixieren
  • Sänger: Repertoire-Liste schriftlich bestätigen lassen

5. SEPTEMBER 2026 AM VERANSTALTUNGSTAG

  • Setlisten-Dokumentation starten (ab erstem Ton)
  • DJ: automatische Setlisten-Aufzeichnung aktivieren
  • Orchester: Programmliste mit tatsächlich gespielten Stücken abgleichen
  • Tatsächliche Besucherzahl dokumentieren (Einlassdaten)
  • Einnahmen dokumentieren (Kasse, Vorverkauf)

BIS 19. SEPTEMBER 2026 (2 Wochen nach Event)

  • Tatsächliche Einnahmen und Besucherzahl an AKM melden
  • Vollständige Setliste(n) an AKM einreichen
  • LSG-Abrechnung einreichen

BIS OKTOBER 2026

  • AKM-Endrechnung erhalten und prüfen
  • AKM-Zahlung leisten (30 Tage nach Rechnung)
  • LSG-Zahlung leisten
  • Archivierung aller Belege (Mindestaufbewahrung: 7 Jahre für steuerliche Unterlagen)

10.2 Zahlungsplan (Schätzung)

Zahlung Betrag (geschätzt) Fälligkeit
AKM Vorauszahlung (50%) ~5.0009.000 € Nach Voranmeldung (August 2026)
AKM Restbetrag ~5.0009.000 € Oktober 2026
LSG Gebühr ~3.0004.000 € Oktober 2026
Gesamt ~13.00022.000 €

11. Muster-Anmeldeformular AKM

11.1 AKM Veranstaltungs-Anmeldung (Muster vollständig ausgefüllt)

━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
AKM  AUTOREN, KOMPONISTEN UND MUSIKVERLEGER
ANMELDUNG EINER MUSIKVERANSTALTUNG
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━

ANGABEN ZUM VERANSTALTER
─────────────────────────────────────────────────────
Name/Firma:          [Vollständiger Name des Veranstalters]
Adresse:             [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]
Telefon:             [+43 ...]
E-Mail:              [veranstalter@...]
UID / ZVR-Zahl:      [ZVR: XXXXXXX oder UID: ATUXXXXXXXXXXX]
Ansprechperson:      [Name der Kontaktperson]
Mitgl.-Nr. AKM:      [falls vorhanden]

ANGABEN ZUR VERANSTALTUNG
─────────────────────────────────────────────────────
Veranstaltungsname:  Diversity-Ball Wien 2026
Datum:               Samstag, 5. September 2026
Beginn:              19:00 Uhr
Ende:                03:00 Uhr (Folgetag)
Gesamtdauer:         8 Stunden

VERANSTALTUNGSORT
─────────────────────────────────────────────────────
Name des Lokals:     Wiener Rathaus  Festsaal
Adresse:             Rathausplatz 1, 1010 Wien
Saalgröße (m²):      [ca. XX m²  beim Rathaus anfragen]
Fassungsvermögen:    3.500 Personen

EINTRITTSPREISE
─────────────────────────────────────────────────────
Eintrittspreise:     [ ] Kein Eintritt
                     [X] Eintritt wird erhoben
Preis Vorverkauf:    [XX €] (Schätzung zum Anmeldezeitpunkt)
Preis Abendkasse:    [XX €]
Ermäßigter Preis:    [XX €] (Studenten, Senioren etc.)
Erwartete Einnahmen: [ca. XXXXXX €]
Erwartete Besucher:  3.500

ART DER MUSIKDARBIETUNG
─────────────────────────────────────────────────────
[X] Live-Musik (Orchester / Ensemble / Sänger)
[X] Tonträgerwiedergabe (DJ-Set, digitale Musikdateien)
[ ] Hintergrundmusik (Dauerbeschallung)
[ ] Karaoke
[ ] Sonstiges: ____________________

BESETZUNG / KÜNSTLER
─────────────────────────────────────────────────────
Orchester:           [Name des Orchesters / Dirigent]
                     Besetzung: ca. XX Musiker
Sänger:              [Name(n) der Sänger]
DJ:                  [DJ-Name / Artist Name]
Sonstige:            [z.B. Moderator]

GEPLANTES PROGRAMM (Auswahl  vollständige Liste folgt)
─────────────────────────────────────────────────────
Orchester-Repertoire (Auswahl):
1. An der schönen blauen Donau  Johann Strauss II (GEMEINFREI)
2. Radetzkymarsch  Johann Strauss I (GEMEINFREI)
3. Tritsch-Tratsch-Polka  Johann Strauss II (GEMEINFREI)
4. [Modernes Werk, geschützt]  [Komponist]  AKM-Werk
5. [Weitere Stücke  vollständige Liste separat beigelegt]

DJ-Repertoire: [Wird als Setlisten-Export nach Veranstaltung übermittelt]

Geschätzter Anteil gemeinfreier Werke: ca. 6070%

ERMÄSSIGUNGSANTRAG
─────────────────────────────────────────────────────
[ ] Kein Ermäßigungsantrag
[X] Ermäßigung beantragt (Begründung und Nachweise beilegen)

Begründung: Mitgliedschaft bei IG Kultur Österreich
            Nachweis: [Mitglieds-Nr. / Bestätigungsschreiben beilegen]

            [ ] Zusätzlich: Gemeinnützige Veranstaltung
            Nachweis: ZVR-Auszug, Vereinsstatuten beilegen

LIVESTREAM / AUFZEICHNUNG
─────────────────────────────────────────────────────
[X] Kein Livestream geplant  ODER
[ ] Livestream geplant → Separate Lizenzvereinbarung erforderlich

[ ] Keine Aufzeichnung geplant
[ ] Aufzeichnung geplant (für internen Gebrauch)
[ ] Aufzeichnung für öffentliche Nutzung (YouTube, etc.) geplant
    → Separate Lizenzvereinbarung erforderlich

UNTERSCHRIFT / BESTÄTIGUNG
─────────────────────────────────────────────────────
Mit der Unterzeichnung dieses Formulars erklärt der Veranstalter,
alle Angaben nach bestem Wissen gemacht zu haben und verpflichtet
sich zur vollständigen Programm-Nachlieferung innerhalb von
14 Tagen nach der Veranstaltung.

Ort, Datum:     Wien, _________________ 2026
Unterschrift:   _______________________________
Name (Druck):   _______________________________
Funktion:       _______________________________

━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
BEILAGEN (Checkliste):
[ ] Programmliste (erste Version)
[ ] Nachweis IG Kultur Mitgliedschaft (falls Ermäßigung)
[ ] ZVR-Auszug / Vereinsstatuten (falls Gemeinnützigkeit)
[ ] Vollmacht (falls nicht der Veranstalter selbst unterschreibt)
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━

Einsenden an:
AKM  Veranstalter-Service
Baumannstraße 810, 1030 Wien
E-Mail: veranstalter@akm.at
Tel.: +43 1 50070-0

Anhang A: Gemeinfreie Werke (Schutzfrist abgelaufen bis 2026)

Folgende Komponisten sind 2026 gemeinfrei (Todesjahr vor 1956):

Komponist Todesjahr Bekannte Werke für Bälle
Johann Strauss II 1899 Donauwalzer, Fledermaus, Frühlingsstimmen
Johann Strauss I 1849 Radetzkymarsch
Josef Strauss 1870 Dorfschwalben aus Österreich
Carl Zeller 1898 Der Vogelhändler
Franz Lehár 1948 Die lustige Witwe, Paganini
Emmerich Kálmán 1953 Die Csárdásfürstin
Robert Stolz 1975 NOCH GESCHÜTZT bis 2045!
Carl Michael Ziehrer 1922 Schönfeld-Marsch

Wichtig: Immer das Todesjahr +70 prüfen. Franz Lehár (†1948) ist z.B. ab dem 1. Januar 2019 gemeinfrei. Robert Stolz (†1975) ist erst ab 2046 gemeinfrei!


Organisation Website Zweck
AKM Österreich www.akm.at Urheberrechte Musik (Aufführung)
LSG www.lsg.at Leistungsschutzrechte Tonträger
Austro-Mechana www.austro-mechana.at Mechanische Rechte
IG Kultur Österreich www.igkultur.at Interessensvertretung, Ermäßigungen
GEMA (Deutschland) www.gema.de Relevant bei GEMA-Mitglieder-Künstlern
Creative Commons creativecommons.org CC-lizenzierte Musik
Free Music Archive freemusicarchive.org Lizenzfreie Musik (CC)
IMSLP / Petrucci imslp.org Noten gemeinfreier Werke

Anhang C: Glossar

Begriff Erklärung
AKM Autoren, Komponisten und Musikverleger österreichische GEMA
LSG Leistungsschutzrechte GmbH vertritt Interpreten und Labels
Austro-Mechana Mechanische Vervielfältigungsrechte (Tonträger-Produktion)
GEMA Deutsche Verwertungsgesellschaft (gegenseitige Anerkennung mit AKM)
Gemeinfreiheit Werk, dessen Urheberrecht abgelaufen ist (Komponist >70 Jahre tot)
Leistungsschutzrecht Schutzrecht für Interpreten und Tonträgerhersteller (50 Jahre)
Mechanisches Recht Recht zur Vervielfältigung auf Tonträgern
Aufführungsrecht Recht zur öffentlichen Live-Darbietung eines Werkes
Senderecht Recht zur Übertragung per Rundfunk / Livestream
CC0 Creative Commons Zero vollständig gemeinfrei / Public Domain
ISRC International Standard Recording Code eindeutige Tonträger-ID
ZVR Zentrales Vereinsregister Österreich

Dokument erstellt: 21. Februar 2026
Gilt für: Diversity-Ball Wien 2026, 5. September 2026, Wiener Rathaus
Hinweis: Dieses Dokument stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich direkt an AKM, LSG und ggf. einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt.